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	<title>PFAD FÜR KINDER</title>
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	<description>Pflege- und Adoptivfamilien im Landkreis Freising e.V.</description>
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		<title>Nächster Stammtisch am 08.05.2012</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 12:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann: 08. Mai 2012 Wo: Le Cinestre Roider-Jackl-Weg 2 85356 Freising Nicht nur für PFAD Mitglieder!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wann:</strong> 08. Mai 2012</p>
<p><strong>Wo:</strong><br />
<a title="Google Maps" href="http://maps.google.de/maps?q=Le+Cinestre+freising&#038;hl=de&#038;ll=48.389226,11.753791&#038;spn=0.001386,0.003484&#038;sll=51.151786,10.415039&#038;sspn=21.509038,57.084961&#038;t=h&#038;hq=Le+Cinestre&#038;hnear=Freising,+Oberbayern,+Bayern&#038;z=19" target="_blank">Le Cinestre</a><br />
Roider-Jackl-Weg 2<br />
85356 Freising</p>
<p><strong>Nicht nur für PFAD Mitglieder!</strong></p>
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		</item>
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		<title>Kegeln im Sportforum Hallbergmoos</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 17:39:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Hallo zusammen, da es allen beim Kegeln während der Weihnachtsfeier gefallen hat, würden wir diesen Event gerne noch einmal durchführen. Geplant ist, dass wir alle Mitglieder vor den Pfingstferien zum Keglen beim Stockers in Hallbergmoos einladen. Die Bahn wird vom Verein bezahlt. Für das leibliche Wohl muss jede Familie selbst sorgen. Weitere Infos dazu folgen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
da es allen beim Kegeln während der Weihnachtsfeier gefallen hat, würden wir diesen Event gerne noch einmal durchführen.</p>
<p>Geplant ist, dass wir alle Mitglieder vor den Pfingstferien zum Keglen beim Stockers in Hallbergmoos einladen. Die Bahn wird vom Verein bezahlt. Für das leibliche Wohl muss jede Familie selbst sorgen.</p>
<p>Weitere Infos dazu folgen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>27.10.2011: Vortragsabend für Eltern in Moosburg</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Oct 2011 20:24:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Moosburg. Was tun, wenn das Zimmer einfach nicht aufgeräumt, der PC nicht ausgemacht wird und die Hausaufgaben nicht angefangen werden? Der ganz normale Erziehungsalltag setzt Kinder wie Eltern zunehmend unter Druck. Nicht selten enden diese Situationen in der &#8220;Brüllfalle&#8221;. Genau darum geht es beim Vortragsabend &#8220;Wege aus der Brüllfalle&#8221; im Studienkreis Moosburg, Weingraben 2, am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Moosburg. Was tun, wenn das Zimmer einfach nicht aufgeräumt, der PC nicht ausgemacht wird und die Hausaufgaben nicht angefangen werden? Der ganz normale Erziehungsalltag setzt Kinder wie Eltern zunehmend unter Druck. Nicht selten enden diese Situationen in der &#8220;Brüllfalle&#8221;. Genau darum geht es beim<br />
<strong>Vortragsabend &#8220;Wege aus der Brüllfalle&#8221; im Studienkreis Moosburg, </strong><br />
<strong>Weingraben 2, </strong><br />
<strong>am Donnerstag, 27. Oktober um 19 Uhr.</strong><br />
Ziel des Elternabends ist es, Grundschuleltern einfach nachvollziehbare Hilfen an die Hand zu geben, wie sie sich respektvoll durchsetzen können. Im Mittelpunkt des Abends, steht der Film &#8220;Wege aus der Brüllfalle&#8221;. Der Film erzählt mit einem zwinkernden Auge und ohne den erhobenen Zeigefinger vom typischen Familienalltag, in dem Eltern immer wieder die Geduld verlieren und losbrüllen, obwohl sie sich eigentlich vorgenommen hatten, ruhig zu bleiben.Das Ergebnis solcher Eskalationen sind weinende  oder trotzige Kinder und hilflose, frustierte Eltern, die sich als Versager fühlen. Genau an diesem Punkt setzt der Film an. &#8220;Er vermittelt in einfachen nachvollziehbaren Schritten ein Konzept, mit dessen Hilfe Eltern sich ohne Brüllerei und Androhung von Gewalt durchsetzen und ihre Kinder trotzdem respektvoll behandeln können&#8221;, so Studienkreis-Leiterin Gabriele Leustheußer.</p>
<p><strong>Die Teilnahme an dem Elternabend ist kostenlos, Anmeldungen unter Telefon 08761/726642</strong></p>
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		<title>Keine Kinderfotos ins SocialWeb</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 08:46:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer mehr Eltern (Leibliche, Pflege- und Adoptiveltern) veröffentlichen die Fotos ihrer Kinder auf Facebook und Co. Hiergegen wendet sich die Aktion &#8220;Keine Kinderfotos im Social Web&#8221;. Für Pflegekinder sind darüber hinaus noch besondere Bestimmungen zu beachten. Recht auf Privatsphäre auch für Kinder Immer mehr Eltern präsentieren ihre Kinder via Facebook im Netz. Selbst der ungeborene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Eltern (Leibliche, Pflege- und Adoptiveltern) veröffentlichen die Fotos ihrer Kinder auf Facebook und Co. Hiergegen wendet sich die Aktion &#8220;Keine Kinderfotos im Social Web&#8221;.<br />
Für Pflegekinder sind darüber hinaus noch besondere Bestimmungen zu beachten.<br />
Recht auf Privatsphäre auch für Kinder</p>
<p>Immer mehr Eltern präsentieren ihre Kinder via Facebook im Netz.<br />
Selbst der ungeborene Nachwuchs ist schon im Web präsent. Doch was mit den Kinderfotos geschieht, kann keiner kontrollieren und &#8211; auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre.<br />
Tatsächlich ist es für viele Eltern mittlerweile selbstverständlich, neben eigenen Bildern auch Fotos ihrer Kinder bei Facebook zu veröffentlichen.<br />
Experten wie der Berliner Internetsoziologe Stephan Humer legen Eltern Zurückhaltung ans Herz. Kinder wie Erwachsene haben ein Recht am eigenen Bild.</p>
<p><strong>Bitte Bedenken Sie:</strong> Die Fotos wird man noch in vielen Jahren sehen können und will das Kind, wenn es erwachsen ist, das es Bilder von ihm gibt &#8211; auf dem Töpfchen, erster Schultag, Zank mit anderen Kindern, Urlaub etc etc.??<br />
Fotos von Pflegekindern</p>
<p><strong>Für Pflegeeltern ist dringend zu beachten, dass Fotos von ihren Pflegekindern im Internet, in Zeitungen &#8211; überall wo Öffentlichkeit hinschauen kann &#8211; nur möglich sind, wenn der Personensorgeberechtigte des Kindes (also Vormund, leibliche Eltern, Pfleger für bestimmte Teilbereiche) diesem zustimmt.</strong></p>
<p>Quelle: http://www.moses-online.de/nachrichten/2011_09_01/keine-kinderfotos-ins-socialweb</p>
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		</item>
		<item>
		<title>PFAD Sommerfest 2011</title>
		<link>http://www.pfad-freising.de/pfad-sommerfest2011</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 08:57:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Events]]></category>

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		<description><![CDATA[Unser diesjähriges Sommerfest findet am 30.7. bei Fam. Neumaier statt. Auf unsere Ausschreibung zum Pfad-Sommerfest hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Das Fest wird am Samstag 30.07.2011 und nicht wie angekündigt am 31.07. stattfinden, also nochmal, am Samstag 30.07.2011!!! Ich hoffe ihr kommt alle zahlreich und wir können wieder schön zusammen feiern. Wer noch was mitbringen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser diesjähriges Sommerfest findet am 30.7. bei Fam. Neumaier statt.</p>
<div>
<p>Auf unsere Ausschreibung zum Pfad-Sommerfest hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Das Fest wird am<strong> Samstag 30.07.2011</strong> und nicht wie angekündigt am <strong>31.07.</strong> stattfinden, also nochmal, am <strong>Samstag 30.07.2011</strong>!!!<br />
Ich hoffe ihr kommt alle zahlreich und wir können wieder schön zusammen feiern.</p>
</div>
<div>
<p><strong>Wer noch was mitbringen möchte müsste sich an die Christine wenden, denn die koordiniert das &#8220;leibliche Wohl.&#8221;</strong></p>
<p><a title="Sommerfest 2011" href="http://www.pfad-freising.de/wp/downloads/Sommerfest_2011.doc" target="_blank">Flyer</a></p>
<p><strong>Adresse:</strong><br />
Bei Familie Neumaier<br />
Flickendorf 3,<br />
85408 Gammelsdorf</p>
</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fortbildung “Gesetzliche Grundlagen, rechtliche und psychologische Aspekte der Pflege- und Adoptivkinderhilfe&#8221;</title>
		<link>http://www.pfad-freising.de/einladung-gesetzliche-grundlagen</link>
		<comments>http://www.pfad-freising.de/einladung-gesetzliche-grundlagen#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 16:25:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Events]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Gesetzliche Grundlagen, rechtliche und psychologische Aspekte der Pflege- und Adoptivkinderhilfe&#8221; Referenten sind: Dr. Stella Stehle (Diplompsychologin, Gerichtsgutachterin) Juliane Hock (Rechtsanwätin) H.J. Mühlen (Sozialpädagoge) &#160; Termin: 16.07.2011 von 9.00 Uhr bis ca.15.30 Uhr Veranstaltungsort: Palottihaus in Freising Kosten: 20,- Euro Pfad-Mitglieder 30,- Euro Nichtmitglieder &#160; Frau Dr.Stella Stehle und Frau Juliane Hock werden uns am Vormittag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>&#8220;Gesetzliche Grundlagen, rechtliche und psychologische Aspekte der Pflege- und Adoptivkinderhilfe&#8221; </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Referenten sind:</p>
<p><strong>Dr. Stella Stehle</strong> (Diplompsychologin, Gerichtsgutachterin)</p>
<p><strong>Juliane Hock</strong> (Rechtsanwätin)</p>
<p><strong>H.J. Mühlen</strong> (Sozialpädagoge)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Termin:</strong> 16.07.2011 von 9.00 Uhr bis ca.15.30 Uhr</p>
<p><strong>Veranstaltungsort:</strong> Palottihaus in Freising</p>
<p><strong>Kosten</strong>: 20,- Euro Pfad-Mitglieder</p>
<p>30,- Euro Nichtmitglieder</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau  Dr.Stella Stehle und Frau Juliane Hock werden uns am Vormittag  überwigend mit Fallbeispielen aus ihrer täglichen Praxis und ihren  Erfahrungen zu folgenden Themen informieren:</p>
<p>- Sorgerechtsfragen</p>
<p>- Antrag auf Verbleib</p>
<p>- Vormundschaft</p>
<p>- begleitender Umgang</p>
<p>- familienpsychologische Gutachten</p>
<p>- Rechte der leiblichen und die der Pflegeeltern<br />
Herr Mühlen möchte uns nach dem Mittagessen rund um das Thema Clearing informieren.</p>
<p>﻿</p>
<p>﻿Die  Anmeldung zu dieser Fortbildung kann als PDF-Datei heruntergeladen  werden oder bei Fragen eine mail an uns schicken, wir versuchen  weiterzuhelfen.</p>
<p>﻿Wir hoffen mit dieser Fortbildung auf großes Interesse und für alle eine informative Veranstaltung.</p>
<p><a href="http://www.pfad-freising.de/wp/downloads/62884-SCAN05052011083611.pdf" target="_blank">Flyer Vorderseite</a><br />
<a href="http://www.pfad-freising.de/wp/downloads/87551-SCAN05052011083456.pdf" target="_blank">Flyer Rückseite</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht</title>
		<link>http://www.pfad-freising.de/bundeskinderschutzgesetz-auf-den-weg-gebracht</link>
		<comments>http://www.pfad-freising.de/bundeskinderschutzgesetz-auf-den-weg-gebracht#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 15:25:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[BuKiSchuG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.pfad-freising.de/?p=120</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf de BuKiSchuG verabschiedet und damit auf den parlamentarischen Weg &#8211; Bundestag und Bundesrat &#8211; gebracht. Der jetzige Entwurf hat Änderungen gegenüber dem Vorentwurf, auch im Bereich des Pflegekinderwesens und Inobhutnahme. Wichtige Veränderung des Entwurfs im Bereich der Hilfeplanung § 37 Absatz 2 und 2 a: alte Fassung: b) Nach Absatz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div>
<div>Das  Bundeskabinett hat gestern den Entwurf de BuKiSchuG verabschiedet und  damit auf den parlamentarischen Weg &#8211; Bundestag und Bundesrat &#8211;  gebracht.  Der jetzige Entwurf hat Änderungen gegenüber dem Vorentwurf,  auch im Bereich des Pflegekinderwesens und Inobhutnahme.</div>
</div>
</div>
<h5><a name="Wichtige_Vernderung_des_Entwurfs_im_Bereich_der_Hilfeplanung__37_Absatz_2_und_2_a"></a>Wichtige Veränderung des Entwurfs im Bereich der Hilfeplanung § 37 Absatz 2 und 2 a:</h5>
<p><span id="more-120"></span></p>
<h3><a name="alte_Fassung"></a>alte Fassung:</h3>
<p>b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2 a eingefügt:<br />
Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall  verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Dazu zählen auch  der vereinbarte Umfang der Beratung der<br />
Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des  Kindes oder Jugendlichen. EINE ABWEICHUNG VON DEN DORT GETROFFENEN  FESTSTELLUNGEN IST NUR BEI EINER ÄNDERUNG DES HILFEPLANS ZULÄSSIG:</p>
<h4><a name="NeuFassung"></a>NeuFassung:</h4>
<p>b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:<br />
„Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall  verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach  § 33 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der  Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden<br />
Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. EINE ABWEICHUNG  VON DEN DORT GETROFFENENE FESTSTELLUNGEN IST NUR BEI EINER ÄNDERUNG DES  HILFEBEDARFS UND ENTSPRECHENDER ÄNDERUNG DES HILFEPLAN ZULÄSSIG.</p>
<h4><a name="Im_Rahmen_der_Inobhutnahme_wird__42_SGB_VIII_wie_folgt_ergnzt"></a>Im Rahmen der Inobhutnahme wird § 42 SGB VIII wie folgt ergänzt:</h4>
<p>In § 42 Absatz 2 Satz 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; § 39 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.“ ersetzt.</p>
<h3><a name="Das_Bundeskabinett_hat_heute_das_von_der_Bundesministerin_fr_Familie_Senioren_Frauen_und_Jugend_Kristina_Schrder_vorgelegte_neue_Bundeskinderschutzgesetz_beschlossen_"></a>Das  Bundeskabinett hat heute das von der Bundesministerin für Familie,  Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue  Bundeskinderschutzgesetz beschlossen.</h3>
<p>Das Gesetz steht für einen umfassenden, aktiven Kinderschutz, es  bringt sowohl Prävention als auch Intervention im Kinderschutz voran und  stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder  engagieren &#8211; angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die  Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.</p>
<p>&#8220;Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem  deutlich besseren Kinderschutz in unserem Land erreicht&#8221;, erklärt  Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, <cite>&#8220;Mit dem neuen  Bundeskinderschutzgesetz knüpfen wir ein starkes und dichtes Netz, um   Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu  schützen. Wir setzen dabei gleichermaßen auf Intervention und  Prävention. Deshalb hat dieses Gesetz seinen Namen auch wirklich  verdient. An die Adresse der Kritiker sage ich dabei ganz deutlich: Es  gibt keinen Kinderschutz zum Nulltarif.&#8221;</cite></p>
<h4><a name="Die_wichtigsten_Punkte_des_Gesetzes_sind"></a>Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:</h4>
<dl>
<dt> Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe</dt>
<dd> </dd>
</dl>
<p>Verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte  von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen müssen entwickelt,  angewendet und regelmäßig überprüft werden. An die Umsetzung von  Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die  Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.</p>
<dl>
<dt> Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen</dt>
<dd> </dd>
</dl>
<p>Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium jährlich 30 Millionen  Euro zur Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von  Familienhebammen in Deutschland mit insgesamt 120 Millionen Euro  deutlich verbessert.</p>
<dl>
<dt> Verhinderung des &#8220;Jugendamts-Hopping&#8221;</dt>
<dd> </dd>
</dl>
<p>Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu  zuständige Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher  zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu  schützen.</p>
<dl>
<dt> Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe</dt>
<dd> </dd>
</dl>
<p>Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der  öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes  Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche vereinbaren die Träger die  Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses je nach Art, Dauer und  Intensität des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen.</p>
<dl>
<dt> Regelung zum Hausbesuch</dt>
<dd> </dd>
</dl>
<p>Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden &#8211; sofern dadurch der wirksame  Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und der Besuch fachlich  erforderlich ist.</p>
<dl>
<dt> Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger</dt>
<dd> </dd>
</dl>
<p>Häufig sind es Ärzte oder andere sogenannte Berufsgeheimnisträger,  für die eine Gefährdung des Kindes als erste erkennbar wird. Das neue  Gesetz zeichnet einen rechtssicheren Weg, wie beispielsweise Ärzte das  Jugendamt über Verdachtsfälle informieren können, ohne sich strafbar zu  machen. Damit ist sicher gestellt, dass Berufsgeheimnisträger nicht  durch ihre Schweigepflicht davon abgehalten werden, eine Mitteilung an  das Jugendamt zu machen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich  ist. Das schützt einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und  Patient und schlägt andererseits die Brücke zum Jugendamt.</p>
<ul>
<li> Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern</li>
</ul>
<p>Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche  Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten  Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau  einzuführen und zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz  wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und  Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem  Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.</p>
<p>Das Gesetz wurde intensiv vorbereitet. Ein Jahr lang fand dazu ein  Austausch mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus Ländern,  Kommunen und Verbänden statt. Es greift überdies wichtige Ergebnisse der  Runden  Tische <cite>&#8220;Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren&#8221;</cite> und <cite>&#8220;Sexueller Kindesmissbrauch&#8221;</cite> auf.</p>
<p>Informationen zum Kinderschutzgesetz finden Sie auch unter www.bmfsfj.de</p>
<h3><a name="Entwurf_bleibt_hinter_notwendigen_Regelungen_zurck"></a>Entwurf bleibt hinter notwendigen Regelungen zurück</h3>
<p>&#8220;Das Bundeskinderschutzgesetz bleibt weit hinter notwendigen und in  der Fachwelt einhelllig geforderten Regelungen zurück. Hier muss  nachgebessert werden“. Das erklärte Familienministerin Malu Dreyer heute  anlässlich der Entscheidung des Bundeskabinetts.<br />
Im Unterschied zu den Gesetzentwürfen aus dem Jahr 2008 liege nun zwar  ein diskussionswürdiger Entwurf vor. Grundlegende Kritikpunkte am  Entwurf der Vorgängerministerin Ursula von der Leyen, nämlich alleine  durch Sanktionen und Restriktionen den Kinderschutz zu stärken, seien  zumindest im Ansatz aufgegriffen worden. Regelungen unter anderem aus  dem Landesgesetz von Rheinland-Pfalz, durch Netzwerkarbeit  Voraussetzungen für einen präventiven Kinderschutz zu fördern, seien  aufgegriffen worden. Gleichwohl zeigt sich nach Ansicht der Ministerin  in einer ganzen Reihe von Einzelregelungen die Notwendigkeit der  Nachbesserung und der Korrektur.</p>
<p>So leide der Gesetzentwurf darunter, dass die Einbeziehung der  Gesundheitshilfe auch nicht im Ansatz erkennbar werde, so Malu Dreyer.  Die Aufgaben des Kindesschutzes würden einseitig zu Lasten der  Jugendhilfe verteilt.  &#8220;Das greift zu kurz. Denn die bisherigen  Erfahrungen zeigen, dass Hebammen, Kinderärzte und Frauenärzte einen  ganz selbstverständlichen Zugang zu allen Familien und zu allen Kindern  haben. Sie sind für Eltern Vertrauenspersonen“, sagte Dreyer. Damit die  Zugänge über die Gesundheitshilfe jedoch verlässlich genutzt werden  könnten, brauche es eine in der Gesundheitshilfe tragfähige  Finanzierungsstruktur. Dafür sind Änderungen im Sozialgesetzbuch V  notwendig. Diese seien trotz eines einstimmigen Beschlusses der 16  Gesundheitsminister der Länder in dem vorliegenden  Bundeskinderschutzgesetz nicht geregelt.</p>
<p>Darüber hinaus werde in dem geplanten Bundeskinderschutzgesetz ein  Bundesprogramm für die Einführung und Stärkung von Familienhebammen  festgelegt. Auch wenn der Gesetzentwurf es nahelege, gebe es bundesweit  keine einheitliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung zur  Familienhebamme, auch sei ihr Einsatz- und Wirkungsbereich nicht klar  umschrieben. Durch ihren guten Zugang und engen Kontakt zu Familien in  der Wochenbettbetreuung seien Hebammen generell geeignet, Familien  frühzeitig zu unterstützen. Rheinland-Pfalz nutze diese Potentiale  bereits. Seit 2005 haben rund 1.300 Fachkräfte an der Fortbildung  &#8220;Hebammen und andere Gesundheitsberufe beraten Familien“ teilgenommen.  &#8220;Hebammen bleiben dabei aber Hebammen und werden nicht zu  &#8216;Sozialarbeiterinnen light&#8217;“, so die Ministerin.</p>
<p>Der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes lasse außerdem offen, wie  eine Finan-zierung aussehen soll. In dem Referentenentwurf wurden für  die Umsetzung jährlich Mehrkosten in Höhe von 122 Millionen Euro  genannt. &#8220;Wie sich diese Mehrkosten zusammensetzen, blieb der  Gesetzgeber bislang schuldig. Klar ist, dass Länder und Kommunen bereit  sind, ihre Anstrengungen für einen wirksamen Kindesschutz weiter zu  investieren. Rheinland-Pfalz unterstützt heute schon mit seinem  Landeskinderschutzgesetz die Jugendämter mit jährlich 1,4 Millionen  Euro. Für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist jedoch der  Bund in der Verantwortung ein nachvollziehbares Finanztableau zu  beschreiben und Länder und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen“,  sagte Dreyer.</p>
<h3><a name="Finanzierung_des_neuen_Kinderschutzgesetzes_unklar"></a>Finanzierung des neuen Kinderschutzgesetzes unklar</h3>
<p>zwd Berlin (bod). Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder  (CDU) geplante neue Kinderschutzgesetz lässt wichtige  Finanzierungsfragen offen. Die am 16. März vom Kabinett verabschiedete  Gesetzesvorlage enthalte zwar richtige Ansätze, wie aber die Kooperation  zwischen Bund, Kommunen und Behörden konkret aussehen soll, sei in  vielen Detailfragen völlig unklar, so die Vorbehalte aus Bundestag und  Landesparlamenten.</p>
<p>Die Familienministerin zeigte sich indes überzeugt von ihrem Entwurf.  Mit ihm werde ein dichtes Netz geknüpft, um Kinder künftig besser vor  Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen. An die Kritiker und  Kritikerinnen gerichtet fügte Schröder hinzu, es gebe eben keinen  Kinderschutz zum Nulltarif.</p>
<p>Referentenentwurf schafft Rechtssicherheit</p>
<p>Das Gesetz stellt sicher, dass bei einem Umzug der Familie das neue  Jugendamt von der bisher zuständigen Behörde die notwendigen  Informationen bekommt. Damit werde verhindert, dass Eltern mit ihren  Kindern gezielt den Wohnsitz wechseln, um der Betreuung durch die  Jugendhilfe zu entgehen, erläuterte Schröders Fraktionskollegin, die  jugendpolitische Sprecherin Dorothee Bär (CSU). Zudem schafft die  Gesetzesvorlage Rechtssicherheit für BerufsgeheimnisträgerInnen. Bei  gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls können  ÄrztInnen und PsychologInnen künftig Informationen an das Jugendamt  weitergeben.</p>
<p>Die FDP sieht im Kabinettsbeschluss ihre Forderungen weites gehend  umgesetzt. Die familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion,  Miriam Gruß, begrüßte ausdrücklich, die Bereitstellung von  Familienhebammen für junge Familien und die Festlegung von  Qualitätskriterien bei Betreuungseinrichtungen. Wichtige Fragen der  Umsetzung und Finanzierung seien bislang allerdings noch ungeklärt,  räumte Gruß ein.</p>
<p>Gesetzesvorlage ohne Beteiligung des Gesundheitsministeriums</p>
<p>„Man sollte meinen, dass Regierung und Koalition in der Lage sind,  solch entscheidende Finanzierungsfragen schon bei der Erstellung eines  Gesetzes zu klären“, kommentierte Ekin Deligöz, stellvertretende  Vorsitzende der Grünen- Bundestagsfraktion, die Kritik am  Regierungsentwurf aus den eigenen Reihen. Für sie ist der vorgestellte  Entwurf deshalb allenfalls „mittelprächtig“. Er enthalte zwar einige  gute Ansätze, hochproblematisch sei aber beispielsweise, dass das  Bundesgesundheitsministerium nicht an der Erarbeitung beteiligt gewesen  sei. Der Versuch, Hebammen eine Schlüsselstelle im Kinderschutz  zuzuweisen, sei ohne entsprechende Regelungen oder Finanzierung durch  den Gesundheitsbereich zum Scheitern verurteilt, prognostizierte die  Familien- und Jugendexpertin. Auch den geplanten Beratungsanspruch für  Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, kann die Jugendhilfe aus Sicht  der Grünen nicht alleine abdecken.</p>
<p>Kommunen und Länder beteiligen</p>
<p>Kritik an Schröders Entwurf kam auch aus den Bundesländern. Die  Bundesregierung bliebe bisher die Antwort schuldig, wie sie die  jährlichen Mehrkosten von 122 Millionen Euro zu finanzieren gedenke,  bemängelte die Familienministerin in Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer.  Länder und Kommunen seien zwar bereit, in wirksamen Kinderschutz zu  investieren. „Für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes steht  jedoch der Bund in der Verantwortung, ein nachvollziehbares  Finanztableau zu beschreiben und Länder und Kommunen bei der Umsetzung  zu unterstützen“, stellte Dreyer klar. Da in einigen Bereichen  erhebliche zusätzliche Kosten auf die Länder zukämen, forderte Hessens  Sozialminister, Stefan Grüttner (CDU), die Bundesregierung auf, Länder  und Kommunen endlich in die Klärung der Finanzierungsfragen zu  involvieren.</p>
<h3><a name="Im_Entwurf_der_Bundesregierung_fehlen_Regelungen_fr_Gesundheitsbereich"></a>Im Entwurf der Bundesregierung fehlen Regelungen für Gesundheitsbereich</h3>
<p>Wiesbaden – Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner hat die  Bundesregierung dazu aufgefordert, die Länder am Austausch über die  finanziellen Folgen des geplanten neuen Kinderschutzgesetzes zu  beteiligen. „Ein schlüssiges Finanzierungskonzept liegt noch nicht vor.  Da in einigen Bereichen erhebliche zusätzliche Kosten auf die Länder  zukommen könnten, müssen diese dringend in die Klärung der  Finanzierungsfragen involviert werden“, sagte Grüttner heute in  Wiesbaden.</p>
<p>Zudem enthalte der Entwurf des Bundes keine Regelungen für den  Gesundheitsbereich, wie sie die Länder bereits in der  Ministerpräsidentenkonferenz 2007 zum Kinderschutz in Wiesbaden  gefordert hatten. „Die wirksame Unterstützung in schwierigen  Lebensverhältnissen beispielsweise durch Familienhebammen oder  Kinderkrankenschwestern sollte gesetzlich geregelt werden. Auch die  geregelte Zusammenarbeit der Fachleute kann sich nicht auf den Bereich  der Jugendhilfe beschränken. Dass der Bund begleitend zum Gesetzentwurf  ein vierjähriges Programm zum Einsatz von Familienhebammen auflegen  will, reicht nicht aus.“ In Hessen werden seit 2006 Hebammen zu  Familienhebammen fortgebildet. Bisher haben 181 Hebammen die Fortbildung  absolviert, auch in diesem Jahr findet wieder ein Kurs statt. Hierfür  wurden bisher 254.000 Euro aufgewendet, 2011 stehen 45.000 Euro zur  Verfügung. „Die Familienhebammen, die inzwischen in vielen hessischen  Kommunen und Kreisen eingesetzt werden, schließen eine Lücke, die lange  Zeit nicht gesehen und in ihrer Bedeutung richtig eingeschätzt wurde“,  erklärte der Sozialminister.</p>
<p>Im Grundsatz begrüße die Hessische Landesregierung den von der  Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines  aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“. „Der Entwurf greift  vieles auf, was wir in Hessen bereits praktizieren: Die präventive  Arbeit im Kinderschutz wird gestärkt und die frühen Hilfen als  niedrigschwellige Angebote werden ausgebaut. Wir werden die Regelungen  nutzen, um den Kinderschutz noch weiter zu stärken“, erklärte Grüttner  weiter.</p>
<p>Hessen habe beim Kinderschutz seit jeher eine Vorreiterrolle inne.  „Nachdem wir bereits 2006 ein Kinderschutzprogramm auf den Weg gebracht  hatten, haben wir zum 1. Januar 2008 als eines der ersten Länder ein  eigenes Kindergesundheitsschutzgesetz mit dem Ziel erlassen, die  Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sicherzustellen. Der  Erfolg kann sich heute sehen lassen“, berichtete der Sozialminister: „98  Prozent der hessischen Kinder nehmen an den Vorsorgeuntersuchungen  teil. Dies ist ein großer Erfolg für die Gesundheitsprävention aller  hessischen Kinder. Anzeichen für gesundheitliche Probleme werden hier  früh erkannt, Beratung, Behandlung und Frühförderung verhindern  nachteilige Entwicklungen.“ Das Hessische Sozialministerium finanziere  dies mit jährlich 950.000 Euro. „Beinahe alle Bundesländer haben sich  angeschlossen und verfügen heute über ähnliche Regelungen.“</p>
<p>Begrüßenswert sei, dass das Bundeskinderschutzgesetz verstärkte  Information und Beratung von jungen Familien und den Ausbau der frühen  Hilfen vorsehe. „Hier ist Hessen mit dem Projekt ‚Keiner fällt durchs  Netz‘, das bisher in den Landkreisen Bergstraße und Offenbach  durchgeführt wurde und nun auch im Werra-Meißner-Kreis gestartet ist,  sehr gut aufgestellt“, erläuterte Grüttner. „Das Projekt mit seiner  starken Betonung der Bindungs- und Beziehungsförderung ist ein starkes  Glied in der Kette der frühen Hilfen, die wir geschaffen haben. Es hat  gezeigt, dass durch das unkomplizierte und niedrigschwellige Angebot  Folgeprobleme verringert und abgemildert werden können und Familien  wirksam unterstützt werden“, sagte Grüttner. Mit der Unterstützung von  Projekten wie „Wellcome“ mit seiner unkomplizierten Hilfe für Eltern  durch Ehrenamtliche baut Hessen die frühen Hilfen weiter aus. Für bisher  15 „Wellcome“-Standorte wurden bisher 131.000 Euro aufgewendet, 2011  stehen 60.000 Euro für das schnell wachsende wellcome-Netz zur  Verfügung.</p>
<p>Mit Regelungen zu den Informationsmöglichkeiten sorge der Entwurf der  Bundesregierung zudem für Rechtssicherheit bei den Fachkräften. „Der  Kinderschutz in Hessen braucht engagierte und fachkundige  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Professionen“, so der  Sozialminister weiter. Hessen unterstützt die Fachkräfte bereits mit  einem breiten Fortbildungsprogramm zum Thema Kinderschutz. Grüttner:  „Neben den Fortbildungen zur Kinderschutzfachkraft, die auch 2011 wieder  angeboten werden und die stark nachgefragt werden, wird der Schwerpunkt  2011 auf Fortbildungen zum Thema der Prävention von sexuellem  Missbrauch gelegt.“</p>
<p>Die Landesregierung unterstützt die Kommunen und Kreise bei der  Umsetzung moderner Familienpolitik mit ihrer starken Betonung auf  gleichwertige Partnerschaft und die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von  Familie und Beruf. Die Maßnahmen zum Kinderschutz sind hier ein starker  Baustein, in den die Hessische Landesregierung jährlich 1,7 Millionen  Euro investiert.</p>
<p><a href="http://www.moses-online.de/files/110314%20Kabinettvorlage%20%20AKTUELL_1%20%282%29.pdf">110314 Kabinettvorlage  AKTUELL_1 (2).pdf</a></p>
<p>Quelle: http://www.moses-online.de/nachrichten/2011_03_17/bundeskinderschutzgesetz-weg-gebracht</p>
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		<title>Unterschiedliche Stellungnahmen von PFAD und BAG KiAP zum Referentenentwurf des BuKiSchuG</title>
		<link>http://www.pfad-freising.de/unterschiedliche-stellungnahmen-von-pfad-und-bag-kiap-zum-referentenentwurf-des-bukischug</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 13:05:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[BuKiSchuG]]></category>
		<category><![CDATA[pfad bundesverband]]></category>
		<category><![CDATA[Referentenentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht. PFAD beginnt seine Stellungnahme wie folgt : Der PFAD Bundesverband ist mit weit über 2000 Mitgliedern in sechs Landesverbänden und -gruppen sowie zahlreichen Einzelmitgliedern bundesweit vertreten. Die hier vorliegende Stellungnahme wurde gemeinsam mit unseren Landesverbänden erarbeitet. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div>
<div>Die  Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene  Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit  inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.</div>
</div>
</div>
<h5><a name="PFAD_beginnt_seine_Stellungnahme_wie_folgt_"></a>PFAD beginnt seine Stellungnahme wie folgt :</h5>
<p>Der PFAD Bundesverband ist mit weit über 2000 Mitgliedern in sechs  Landesverbänden und -gruppen sowie zahlreichen Einzelmitgliedern  bundesweit vertreten. Die hier vorliegende Stellungnahme wurde gemeinsam  mit unseren Landesverbänden erarbeitet. Zwei Verbände möchten die  Sonderzuständigkeit für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege erhalten.  Dieser Wunsch fand nicht die Mehrheit im Bundesverband.<br />
Die beiliegende Stellungnahme wurde weiterhin mit dem PFAD für Kinder &#8211;  Pflege- und Adoptivfamilien &#8211; Landesverband Hessen e.V diskutiert und  wird von diesem in der vorliegenden Form voll unterstützt.<br />
<span id="more-80"></span></p>
<p>Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verändert als Artikelgesetz  mehrere Gesetze. Am umfangreichsten sind dabei die Auswirkungen auf das  Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches in seiner Gesamtheit eine sehr  starke Orientierung auf die Vereinbarung und Einhaltung fachlicher  Standards für die sozialpädagogische Arbeit enthält.<br />
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien begrüßt die guten  Ansätze des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht, die den  Bereich der Vollzeitpflege betreffen. Im Einzelnen nehmen wir dazu wie  folgt Stellung:</p>
<h4><a name="Die_BAG_KiAP_schreibt_zu_Beginn_ihrer_Stellungnahme"></a>Die BAG KiAP schreibt zu Beginn ihrer Stellungnahme:</h4>
<p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und  Pflegefamilien (BAG KiAP) vertritt acht Landesverbände und neun  Institutionen, die die Interessen der Pflege- und Adoptivkinder zur  Geltung bringen. Wir nehmen wie folgt Stellung zu dem Referentenentwurf  des Bundeskinderschutzgesetzes. Unserer Stellungnahme schließen sich  folgende Verbände und Organisationen an: PFAD-Baden Württemberg, PFAD  Rheinland-Pfalz, PAN e.V. Nordrhein-Westfalen und die  Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Schleswig-Holstein.<br />
Die Pflegeelternverbände begrüßen, dass der Referentenentwurf auf die  Grundrechte der Kinder hinweist. Die Verpflichtung zum Hausbesuch, um  die tatsächlichen Gefährdungstatbestände einschätzen zu können,  konkretisiert den bisher schon bestehenden Auftrag der staatlichen  Gemeinschaft, bei Gefährdung zum Schutze des Kindes tätig zu werden.<br />
Wir sehen keine Notwendigkeit, den Begriff des Kinderschutzbeauftragten  einzuführen. Erfahrene Fachkräfte haben gegenüber einem  Kinderschutzbeauftragten, dessen Qualifikation evtl. in einem  Fortbildungsprogramm erworben wurde, einen großen Vorsprung Wir  verweisen auf das Adoptionsvermittlungsgesetz. Dort wird ebenfalls von  der erfahrenen Fachkraft gesprochen.</p>
<p>Die Begründung, warum die örtliche Zuständigkeit für ambulante und  teilstationäre Leistungen nicht wie bisher an den gewöhnlichen  Aufenthalt der Eltern gebunden ist, können wir nachvollziehen. Wir  möchten die Begründung des Regierungsentwurfs zu diesem Punkt zitieren:  “Anknüpfungspunkt soll der Lebensort des Kindes oder Jugendlichen sein.  Durch diesen kindzentrierten Ansatz sollen die Belange des Kindes oder  Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt und seine Interessen gestärkt  werden“ (Seite 28 des Referentenentwurfs).<br />
Hier stellt sich uns allerdings die Frage, warum bei ambulanten und  teilstationären Maßnahmen dieser kindzentrierte Ansatz gewählt wurde und  den Vollzeitpflegekindern dies verweigert werden soll. Bei  teilstationären und ambulanten Hilfen leben die Kinder fast ohne  Ausnahme in der Herkunftsfamilie. Die Ressourcen sollen in der  Herkunftsfamilie gestärkt werden. Das Ziel ist, die Erziehungsfähigkeit  der Eltern zu stärken und diese gleichzeitig zu entlasten, um eine  Gefährdung des Kindeswohls zu vermeiden.<br />
Bei Vollzeitpflegekindern handelt es sich ausnahmslos um Kinder, deren  körperliche oder geistige Ent-wicklung in der Herkunftsfamilie erheblich  gefährdet war und die in § 1 des Bundeskinderschutzgesetzes<br />
genannte staatliche Mitverantwortung zum Kinderschutz in Zusammenarbeit mit den Eltern nicht erfüllt werden konnte.</p>
<h5><a name="Die_kompletten_Stellungnahmen_beider_Verbnde_finden_sie_unter_dieser_Meldung_als_pdfDatei"></a>Die kompletten Stellungnahmen beider Verbände finden sie unter dieser Meldung als pdf-Datei.</h5>
<table id="attachments">
<tbody>
<tr>
<td><a href="http://www.moses-online.de/files/PFAD-Stellungnahme%20%20Referentenentwurf%20BKiSchG.pdf">PFAD-Stellungnahme  Referentenentwurf BKiSchG.pdf</a></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.moses-online.de/files/BAG%20KiAP%20Stellungnahme%20Referentenentwurf%20BuKiSchG.pdf">BAG KiAP Stellungnahme Referentenentwurf BuKiSchG.pdf</a></td>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Quelle:  <a href="http://www.moses-online.de/nachrichten/2011_02_08/unterschiedliche-stellungnahmen-pfad-bag-kiap-referentenentwurf-bukischug" target="_blank">Moses Online</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>XII. Bayerisches Gruppen-Arbeitstreffen und Mitgliederversammlung des Landesverbandes</title>
		<link>http://www.pfad-freising.de/xii-bayerisches-gruppen-arbeitstreffen-und-mitgliederversammlung-des-landesverbandes</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 12:59:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[fachtagung]]></category>
		<category><![CDATA[Gruppen-Arbeitstreffen]]></category>
		<category><![CDATA[mitglieder versammlung]]></category>
		<category><![CDATA[pfad bayern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die GruppenansprechpartnerInnen der PFAD FÜR KINDER Ortsgruppen und -vereine sind herzlich eingeladen am Samstag, den 09. April 2011 zum XII. Bayerischen Gruppen-Arbeitstreffen (GAT) in Ingolstadt. Der jährliche Austausch der GruppenleiterInnen steht heuer unter dem Titel &#8220;Bewegung in der Pflegekinderhilfe – Wir gestalten mit!&#8221; Im Anschluss an das GAT findet die jährliche Mitgliederversammlung des PFAD FÜR [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die GruppenansprechpartnerInnen der PFAD FÜR KINDER Ortsgruppen und  -vereine sind herzlich eingeladen am Samstag, den 09. April 2011 zum  XII. Bayerischen Gruppen-Arbeitstreffen (GAT) in Ingolstadt.</p>
<p>Der jährliche Austausch der GruppenleiterInnen steht heuer unter dem Titel &#8220;<strong>Bewegung in der Pflegekinderhilfe – Wir gestalten mit!</strong>&#8221;</p>
<p>Im Anschluss an das GAT findet die jährliche Mitgliederversammlung des  PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. statt, bei der die  Vorstandsmitglieder neu gewählt werden.</p>
<p><a href="http://www.pfad-bayern.de/dokumente/Flyer/2011%20XII%20GAT%20Einladungsflyer.pdf" target="_blank">Einladungsflyer</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für mehr als 60 000 junge Menschen in Bayern (2009)</title>
		<link>http://www.pfad-freising.de/masnahmen-der-kinder-und-jugendhilfe-fur-mehr-als-60-000-junge-menschen-in-bayern</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Feb 2011 13:20:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder- und Jugendhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[statistik]]></category>

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		<description><![CDATA[Erziehungsberatung mit Abstand die häufigste Hilfeart Im Jahr 2009 wurden in Bayern wieder eine Vielzahl von Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII &#8211; Kinder- und Jugendhilfe) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfe für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, hatten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erziehungsberatung mit Abstand die häufigste Hilfeart</strong></p>
<p>Im Jahr 2009 wurden in Bayern wieder  eine Vielzahl von Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII &#8211;  Kinder- und Jugendhilfe) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe  für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfe für junge  Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und  Datenverarbeitung weiter mitteilt, hatten die Erziehungsberatungen dabei  einen Anteil von mehr als 30 Prozent und waren damit die häufigste  Hilfeart.</p>
<p>Nach Ergebnissen des Bayerischen Landesamts für Statistik und  Datenverarbeitung wurden im Jahr 2009 für 63 858 junge Menschen Hilfen  bzw. Beratungen nach dem SGB VIII begonnen und für 61 575 Personen  beendet; für 60 649 junge Menschen dauerten die Hilfen bzw. Beratungen  über den Jahreswechsel hinaus an. Eine genauere Betrachtung der Zahl der  jungen Menschen nach Hilfearten am 31.12.2009 ergab folgendes Bild:</p>
<p><span id="more-82"></span></p>
<p>Von den insgesamt 60 649 jungen Menschen, deren Hilfen über den  Jahreswechsel hin andauerten, erhielten 18 432 und somit mehr als 30  Prozent Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung  nach § 28 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (17 633) bedeutet dies  eine Zunahme um 4,5 Prozent. Bei 8 566 jungen Menschen (46,5 Prozent)  fand dabei die Beratung mit der Familie, das heißt Eltern und Kind,  statt. In 7 592 Fällen (41,2 Prozent) wurde die Beratung vorrangig mit  den Eltern und in 2 274 Fällen (12,3 Prozent) vorrangig mit dem jungen  Menschen durchgeführt. Von den Kindern, Jugendlichen und jungen  Erwachsenen waren 10 447 Buben beziehungsweise junge Männer (57 Prozent)  und 7 985 Mädchen beziehungsweise junge Frauen (43 Prozent).</p>
<p>11 912 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe  nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (10 994) war hier eine  Zunahme um 8,4 Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren  6 377 (54 Prozent) männlich und 5 535 (46 Prozent) weiblich.</p>
<p>7 322 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe  nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (6 821) eine  Zunahme um 7,3 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen wurden 4 897  ambulant oder teilstationär, 2 394 in einer Einrichtung, 27 bei einer  Pflegeperson und 4 außerhalb von Deutschland durchgeführt. 5 085 (69  Prozent) der Hilfeempfänger waren männlich und 2 237 (31 Prozent)  weiblich.</p>
<p>6 727 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege  nach § 33 SGB VIII betreut. Von diesen waren 3 436 (51 Prozent) Buben  beziehungsweise junge Männer und 3 291 (49 Prozent) Mädchen  beziehungsweise junge Frauen. Gegenüber der Zahl am Jahresende 2008 mit  6 381 jungen Menschen war hier eine Zunahme um 5,4 Prozent zu  verzeichnen.</p>
<p>Über alle Hilfearten hinweg waren 35 350 (58,3 Prozent) und somit  deutlich mehr Buben beziehungsweise junge Männer auf Hilfen und  Beratungen angewiesen als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (25 299  beziehungsweise 41,7 Prozent).</p>
<p><strong>Regionale Verteilung der Hilfen/Beratungen  am 31.12.2009</strong></p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td rowspan="5" width="181">Regierungsbezirk</td>
<td colspan="4" width="408">Junge Menschen        in Hilfen/Beratungen am 31.12.2009</td>
<td width="0" height="20"></td>
</tr>
<tr>
<td rowspan="4" width="84">insgesamt</td>
<td colspan="3" width="324">davon        erfolgten</td>
<td width="0" height="20"></td>
</tr>
<tr>
<td rowspan="3" width="96">orientiert am        jungen Menschen</p>
<p>(Zahl der        Personen)</td>
<td colspan="2" width="228">familienorientiert</td>
<td width="0" height="22"></td>
</tr>
<tr>
<td rowspan="2" width="120">Zahl der</p>
<p>beteiligten</p>
<p>Personen</td>
<td rowspan="2" width="108">Zahl der</p>
<p>Familien</td>
<td width="0" height="20"></td>
</tr>
<tr>
<td width="0" height="20"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Oberbayern</td>
<td width="84">20 730</td>
<td width="96">16 332</td>
<td width="120" valign="bottom">4 398</td>
<td width="108">2 187</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Niederbayern</td>
<td width="84">4 927</td>
<td width="96">3 836</td>
<td width="120" valign="bottom">1 091</td>
<td width="108">548</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Oberpfalz</td>
<td width="84">5 458</td>
<td width="96">3 971</td>
<td width="120" valign="bottom">1 487</td>
<td width="108">765</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Oberfranken</td>
<td width="84">5 067</td>
<td width="96">3 805</td>
<td width="120" valign="bottom">1 262</td>
<td width="108">614</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Mittelfranken</td>
<td width="84">8 892</td>
<td width="96">6 990</td>
<td width="120" valign="bottom">1 902</td>
<td width="108">965</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Unterfranken</td>
<td width="84">6 132</td>
<td width="96">5 167</td>
<td width="120" valign="bottom">965</td>
<td width="108">510</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181">Schwaben</td>
<td width="84">9 443</td>
<td width="96">7 065</td>
<td width="120" valign="bottom">2 378</td>
<td width="108">1 203</td>
<td width="0" height="19"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181"></td>
<td width="84"></td>
<td width="96"></td>
<td width="120" valign="bottom"></td>
<td width="108"></td>
<td width="0" height="9"></td>
</tr>
<tr>
<td width="181"><strong>Bayern </strong></td>
<td width="84"><strong>60 649</strong></td>
<td width="96"><strong>47 166</strong></td>
<td width="120" valign="bottom"><strong>13 483</strong></td>
<td width="108"><strong>6 792</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Quelle:<a href="http://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2010/217_2010.php" target="_blank"> Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Bayern</a></p>
]]></content:encoded>
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